Wie Sie von einer denkmalgeschützten Immobilie als Eigennutzer und Kapitalanleger profitieren

Wie Sie von einer denkmalgeschützten Immobilie als Eigennutzer und Kapitalanleger profitieren

Wie Sie von einer denkmalgeschützten Immobilie als Eigennutzer und Kapitalanleger profitieren 1000 1500 GLINT - BASIS AG

Als Eigentümer einer Immobilie unter Denkmalschutz genießen Sie die schöne Bausubstanz und den besonderen historischen Charme. Filigrane Stuckverzierungen, prachtvolle Hauseingänge und Treppenhäuser schaffen ein ganz spezielles Wohnerlebnis. Aber wie sieht es mit dem Investment aus? Lohnen sich denkmalgeschützte Gebäude auch für Sie als Käufer? Hier erfahren Sie, wie Sie steuerlich profitieren können, wenn Sie jetzt in die Denkmal-Immobilie GLINT investieren.

GLINT im Wandel der Zeit


Denkmalschutz bei Immobilien – das sollten Sie wissen

Damit Sie Abschreibungen durch Denkmalschutz für sich nutzen können, muss die Immobilie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • Historische Bedeutung: Fand in diesem Gebäude ein besonderes Ereignis statt oder lebte hier eine wichtige Persönlichkeit?
  • Künstlerische Bedeutung: Ist das Gebäude ein herausragendes Beispiel für eine bestimmte künstlerische Gattung? Waren bekannte Architekten oder Künstler an seiner Gestaltung beteiligt?
  • Wissenschaftliche Bedeutung: Gibt es ein wissenschaftliches Interesse an dem Gebäude? Existieren entsprechende Publikationen über das Haus?
  • Städtebauliche Bedeutung: Steht das Gebäude in einem besonderen stadträumlichen Kontext?

Die Auslegung dieser Kriterien kann sich je nach Bundesland deutlich unterscheiden. Ob ein bestimmtes Gebäude die genannten Voraussetzungen erfüllt, entscheidet letztlich das örtliche Denkmalschutzamt. In Berlin werden Denkmale nachrichtlich in die Denkmalliste aufgenommen. Das bedeutet, die Denkmalfachbehörde stellt die Denkmalfähigkeit eines Objektes fest, begründet diese und nimmt das Objekt in die Denkmalliste auf. Wurde der rechtliche Denkmalstatus festgestellt, besteht für Sie als Eigentümer die Möglichkeit, zahlreiche Steuervergünstigungen in Anspruch zu nehmen.

Dabei gibt es einiges zu beachten. Um in den vollen Genuss der Vergünstigungen zu kommen, ist es wichtig, sich baulich eng mit der Behörde abzustimmen. Wer beispielsweise statt der vorgeschriebenen Holzfenster moderne Kunststofffenster verbaut, kann diese Kosten nicht geltend machen. Hier profitieren Sie vom GLINT-Expertenteam. Ihre persönlichen Berater stellen sicher, dass alle Richtlinien des Denkmalschutzes eingehalten werden, um die Abschreibungsvorteile voll nutzen zu können.

Wichtig ist es auch, die Antragsfristen einzuhalten. Eigentümer, die sich zuerst um die baurechtliche Genehmigung kümmern und danach erst um die steuerrechtliche Vorabbescheinigung, setzen unter Umständen Steuervorteile aufs Spiel. Die Behörde darf nach Sanierungsbeginn keine Bescheinigungen mehr ausstellen und ohne die Bescheinigung ist keine Abschreibung möglich. Auch hier sind Eigentümer eines GLINT Apartments im Vorteil, weil die komplette administrative Abwicklung durch ein kompetentes Beraterteam erfolgt.


Die Denkmal-AfA und GLINT

Der Grund dafür, dass Sie bei GLINT von deutlichen Steuervergünstigungen profitieren, besteht in der sogenannten Denkmal-AfA (kurz für Absetzung für Abnutzung). Diese gesetzliche Richtlinie definiert, wie der Staat durch Abschreibungsmöglichkeiten Anreize zum Erhalt und zur Modernisierung von Denkmälern schafft.

Sehr wichtig: Die Denkmal-AfA sieht vor, dass vor Baubeginn die höchsten Abschreibungen möglich sind. Daher profitieren Käufer, die sich frühzeitig entscheiden, von den höchsten steuervergünstigten Prozentsätzen. Nach Baubeginn verringert sich der steuervergünstigte Anteil der Anschaffungskosten entsprechend dem Baufortschritt. Bei Fertigstellung des Gebäudes fällt der Steuervorteil komplett weg.

Da die Revitalisierung des GLINT bereits begonnen hat und erste Schutz- und Abbruchmaßnahmen ausgeführt werden, ist ein kurzfristiger Erwerb empfehlenswert. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Abschreibung maximal ausgenutzt werden kann. Daher lohnt sich der Kauf einer Einheit in den Altbauten des GLINT gerade besonders. Das Ermittlungsverfahren der Bemessungsgrundlage für die erhöhte Absetzung für Baudenkmale wird derzeit geführt. Im Rahmen einer ersten Prognose von der Mazars GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft wird ein steuerbegünstigter Anteil der Anschaffungskosten von bis zu 25%* für die Altbaueinheiten des GLINT erwartet. Derzeit wird für jede Einheit detailliert der konkrete Wert auf Basis des Vorbescheides bestimmt.


Eigennutzer vs. Kapitalanleger

Von der steuerlichen Abschreibung profitieren Käufer nach der Fertigstellung des Bauvorhabens. Erst dann kann auf Basis der tatsächlichen Herstellungskosten die Kaufpreisaufteilung durch die Finanzverwaltung festgestellt werden. 

Dabei ist es wichtig, auf die steuerlichen Unterschiede zwischen Eigennutzern und Kapitalanlegern zu achten. Für Eigennutzer gilt: Wohnen Sie im Anschluss an die Sanierung selbst in der Immobilie, können Sie die Steuerbegünstigung nach § 10f EStG in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abgezogen werden können.

Für Kapitalanleger rechnet sich ein Kauf ebenfalls. Vermieten Sie Ihre Immobilie oder nutzen sie für eigene betriebliche Zwecke, können Sie die Steuerbegünstigung nach § 7i EStG in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren bis zu 9 % und in den darauffolgenden vier Jahren bis zu 7 % der Anschaffungskosten abgesetzt werden können.


Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Staat fördert den Kauf und Erhalt von Denkmal-Immobilien.
  • Diese Förderungen werden in der Denkmal-AfA geregelt.
  • Vor und zu Baubeginn sind die höchsten Abschreibungen möglich.
  • Bei GLINT hat der Umbau des Rückgebäudes gerade erst begonnen.
  • Käufer der Wohnungen im Altbau profitieren noch voll.
  • Wer jetzt eine GLINT-Wohnung kauft, profitiert nach der Fertigstellung von deutlichen Steuervorteilen.


Abschreibung durch Denkmalschutz lohnt sich

Eigentümer in GLINT genießen deutliche Steuervorteile. Weil es sich um ein historisches Gebäudeensemble handelt, stehen die Wohnungen unter Denkmalschutz. Sie profitieren also von den gesetzlichen Vergünstigungen der Denkmal-AfA.

Diese Vergünstigungen betreffen bei GLINT vor allem den Ensembleschutz, also den denkmalgerechten Erhalt und Umbau der Fassade, der Dächer, Treppenhäuser und Fenster. Dies gilt für alle Wohnungen in den vier Altbauten von GLINT sowie in reduziertem Maße auch für die Rooftop-Apartments auf den Altbauten.

Werden Sie jetzt aktiv und sichern sich diese Vorteile. Kontaktieren Sie uns, um weitere Informationen zu Ihrem Traumapartment in GLINT zu erhalten.

*Die Angaben stellen kein vertragliches Angebot dar und dienen nur der Information. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Stand Sep. 2019

Haftungsausschluss: Die Inhalte dieser Veröffentlichung dienen der Werbung für das Projekt GLINT. Sie richtet sich ausschließlich an Kaufinteressenten. Ein späterer Kaufvertrag enthält abschließend alle für einen Kaufvertrag üblichen Regelungen und Bestimmungen, die bei Widersprüchen immer vorrangig gegenüber den Inhalten dieser Anzeige gelten. Mit dieser Veröffentlichung sind auch keine Änderungen oder Ergänzungen zu kaufvertraglichen Vereinbarungen verbunden; es können keine Ansprüche gegen die BASIS AG, GT Development GmbH, die COPRO Projektentwicklung GmbH oder die mit Ihnen verbundenen Unternehmen abgeleitet werden. Für die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung der Denkmal-AfA, insbesondere für das Vorliegen der steuerrechtlichen Voraussetzungen der Abschreibung, wird keine Haftung übernommen.

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